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Steuerbonus
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
- Raum- und Fassadengestaltung
- Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich
- Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
- Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
- Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1.118,60 €
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Quelle: Broschüre des ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik
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