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Steuerbonus


Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.


Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.


Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:


Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.

Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1.118,60 €



Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Quelle: Broschüre des ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik

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Ihr Maler H. Block